- Gesamtschuldner
- m <-s, -> юр солидарный должник
Универсальный немецко-русский словарь. 2014.
Универсальный немецко-русский словарь. 2014.
Gesamtschuldner — heißen mehrere Schuldner, wenn sie eine Leistung in der Weise schulden, daß jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet ist, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal fordern darf. Jedoch steht es dem Gläubiger frei, die Leistung nach… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gesamtschuldner — ↑Korrealschuldner … Das große Fremdwörterbuch
Gesamtschuldner — Die Gesamtschuld (im österreichischen und schweizer Recht auch Solidarschuld) ist ein Rechtsbegriff des Schuldrechts. Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsklärung 2 Entstehungsgeschichte 3 Abgrenzung 4 Zweck der Gesamtschuld 5 … Deutsch Wikipedia
Gesamtschuldner — I. Bürgerliches Recht/Handelsrecht:Schuldner, die für eine Schuld in der Weise haften, dass jeder von ihnen die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist. Der Gläubiger kann die… … Lexikon der Economics
Gesamtschuldner — Ge|sạmt|schuld|ner 〈m. 3〉 mehrere Schuldner, die zusammen zu einer Leistung verpflichtet sind; Sy Korrealschuldner, Solidarschuldner * * * Ge|sạmt|schuld, die: gesamte Schuld: diese Posten summieren sich zu einer G. von etwa 500 Millionen Euro … Universal-Lexikon
Gesamtschuldner — Ge|sạmt|schuld|ner (Rechtssprache) … Die deutsche Rechtschreibung
Aufteilung der Steuerschuld — ⇡ Gesamtschuldner, ⇡ Ergänzungsbescheid … Lexikon der Economics
Gesamtschuld — Die Gesamtschuld (im österreichischen und Schweizer Recht auch Solidarschuld) ist ein Rechtsbegriff des Schuldrechts. Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsklärung 2 Entstehungsgeschichte 3 Abgrenzung … Deutsch Wikipedia
Gesamtschuldnerische Haftung — Die Gesamtschuld (im österreichischen und schweizer Recht auch Solidarschuld) ist ein Rechtsbegriff des Schuldrechts. Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsklärung 2 Entstehungsgeschichte 3 Abgrenzung 4 Zweck der Gesamtschuld 5 … Deutsch Wikipedia
Ergänzungsbescheid — 1. E. zum ⇡ Feststellungsbescheid: Ist eine notwendige Feststellung in einem Feststellungsbescheid unterblieben, ist sie in einem E. nachzuholen (§ 179 III AO). Die Nachholung kann nur innerhalb der Feststellungsfrist erfolgen. Voraussetzung für… … Lexikon der Economics
Aufsichtspflichtverletzung (BGB) — Warnschild, das humoristisch auf die geltende Aufsichtspflicht aufmerksam machen möchte: „Unbeaufsichtigte Kinder werden an den Zirkus verkauft“ Das Thema Aufsichtspflichtverletzung ist vielschichtig. Aus ihr ergeben sich – eventuell neben… … Deutsch Wikipedia