Gesamtschuldner

Gesamtschuldner
m <-s, -> юр солидарный должник

Универсальный немецко-русский словарь. 2014.

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  • Gesamtschuldner — heißen mehrere Schuldner, wenn sie eine Leistung in der Weise schulden, daß jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet ist, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal fordern darf. Jedoch steht es dem Gläubiger frei, die Leistung nach… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gesamtschuldner — ↑Korrealschuldner …   Das große Fremdwörterbuch

  • Gesamtschuldner — Die Gesamtschuld (im österreichischen und schweizer Recht auch Solidarschuld) ist ein Rechtsbegriff des Schuldrechts. Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsklärung 2 Entstehungsgeschichte 3 Abgrenzung 4 Zweck der Gesamtschuld 5 …   Deutsch Wikipedia

  • Gesamtschuldner — I. Bürgerliches Recht/Handelsrecht:Schuldner, die für eine Schuld in der Weise haften, dass jeder von ihnen die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist. Der Gläubiger kann die… …   Lexikon der Economics

  • Gesamtschuldner — Ge|sạmt|schuld|ner 〈m. 3〉 mehrere Schuldner, die zusammen zu einer Leistung verpflichtet sind; Sy Korrealschuldner, Solidarschuldner * * * Ge|sạmt|schuld, die: gesamte Schuld: diese Posten summieren sich zu einer G. von etwa 500 Millionen Euro …   Universal-Lexikon

  • Gesamtschuldner — Ge|sạmt|schuld|ner (Rechtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Aufteilung der Steuerschuld — ⇡ Gesamtschuldner, ⇡ Ergänzungsbescheid …   Lexikon der Economics

  • Gesamtschuld — Die Gesamtschuld (im österreichischen und Schweizer Recht auch Solidarschuld) ist ein Rechtsbegriff des Schuldrechts. Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsklärung 2 Entstehungsgeschichte 3 Abgrenzung …   Deutsch Wikipedia

  • Gesamtschuldnerische Haftung — Die Gesamtschuld (im österreichischen und schweizer Recht auch Solidarschuld) ist ein Rechtsbegriff des Schuldrechts. Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsklärung 2 Entstehungsgeschichte 3 Abgrenzung 4 Zweck der Gesamtschuld 5 …   Deutsch Wikipedia

  • Ergänzungsbescheid — 1. E. zum ⇡ Feststellungsbescheid: Ist eine notwendige Feststellung in einem Feststellungsbescheid unterblieben, ist sie in einem E. nachzuholen (§ 179 III AO). Die Nachholung kann nur innerhalb der Feststellungsfrist erfolgen. Voraussetzung für… …   Lexikon der Economics

  • Aufsichtspflichtverletzung (BGB) — Warnschild, das humoristisch auf die geltende Aufsichtspflicht aufmerksam machen möchte: „Unbeaufsichtigte Kinder werden an den Zirkus verkauft“ Das Thema Aufsichtspflichtverletzung ist vielschichtig. Aus ihr ergeben sich – eventuell neben… …   Deutsch Wikipedia


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